Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB`s)

1.
Alle Verleihgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma
TnT-Eventservice. Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung,
Nichtherausgabe oder Verpfändung der Gegenstände. Ein Verstoß gegen
dieses Recht wird als Veruntreuung bzw. Unterschlagung gewertet und
gemäß STGB geahndet. Pfandforderungen für uns unbeteiligter dritter
Parteien dürfen nicht am Verleihgerät Firma TnT-Eventservice
exekutiert werden. Den Mieter trifft die dahingehende Aufklärungspflicht.
Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Mieter
zum Neupreis (Listenpreis) des Gerätes vollinhaltlich.

2.
Der Mietpreis bei Abholung ist generell im Voraus fällig.
Sonderkonditionen müssen in jeder Form schriftlich fixiert werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir zur sofortigen Demontage
(gegen Kostenersatz) der Mietgeräte berechtigt, die weitere Nutzung
ist untersagt. Allfällige gewährte Rabatte oder Wochenvergünstigungen
sind damit hinfällig. Über die Berechnung einer Kaution oder Wertdepots
(z.B. bei Auslandsverleih) wird speziell bei Abschluss des
Verleihvertrages entschieden. Der Mieter ist zur Ausweisleistung
verpflichtet, ebenso muss die Adresse des Mieters und der Einsatzort
der Geräte bekannt gegeben werden. Der Mietpreis gilt ab dem Tag der
Abholung (Lieferung) bis zum Tag der Retournierung in unser Lager. Für
zu spät retournierte Geräte sind wir berechtigt, für jeden Tag
Verzögerung den doppelten Tagestarif zu verrechnen.

3.
Für alle mutwillig oder fahrlässig am Verleihgerät entstandenen Schäden
haftet der Mieter. Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit
dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat die Geräte entsprechen sorgsam zu behandeln und für
Schutz gegen Beschädigung, Schmutz, Wasser etc. zu sorgen.
(Servicestunde. 50.-Euro exkl.)

4.
Die Mietgeräte werden von uns im überprüften und sauberen Zustand übergeben.
Der Mieter hat nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte
zu sorgen, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 25 Euro verrechnet.
Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln. Diese sind aufgerollt und
ebenfalls sauber zu retournieren. Widrigenfalls werden die Reinigungsspesen
und die Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

5.
Der Mieter hat vor Verleihbeginn zu klären, ob er selbst oder Ihm bekannte
Personen die technischen Fähigkeiten zur Bedienung der gemieteten Geräte
haben. Auf Wunsch wird im Zuge der Abholung der Geräte durch Personal der
Firma TnT-Eventservice eine kostenlose kurze Einschulung bzw. Erklärung der
gemieteten Geräte vorgenommen. Kann ein Gerät mangels technische Fähigkeiten
des Mieters (auch trotz Kurzschulung oder telefonischen Hilfestellung) nicht
in Betrieb genommen werden, berechtigt dies nicht zu einer Wertgutschrift
oder Schadenersatz (Dies gilt z.B. speziell bei Scanner oder Lichtsteuerungen,
Videoanlagen etc.) Unser qualifiziertes Fachpersonal führt diese Aufbau und
Einstellungsarbeiten bei Bedarf kostengünstig durch. Technische Angaben des
Mieters über Größen, Abmessungen und Höhen werden als erwiesen angesehen,
die Firma TnT-Eventservice ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser
Angaben im vornhinein zu überprüfen. Sollten die angegebenen oder bestellten
Größen nicht den Tatsachen entsprechen, und dadurch Mehrkosten jedweder Art
(z.B. für Nachbestellungen, Transportspesen, Personal etc.) entstehen,
so haftet dafür der Mieter bzw. Besteller.

6.
Alle Verleihgeräte werden vor der Auslieferung von uns überprüft, ebenso
bei der Retournierung. Allfällig übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten
im Betrieb sind vom Mieter sofort zu melden, ebenso durch den Mieter
entstandene Defekte oder Beschädigungen. Scheinwerfer werden auf Wunsch mit
Ersatzlampe geliefert. Sollte ein Lampentausch notwendig sein, so ist die
kaputte Lampe zu retournieren, widrigenfalls wird die Lampe zum Listenpreis
verrechnet.

7.
Der Mieter hat für eine entsprechende Versicherung der Geräte zu sorgen. Ein
Haftungsübergang auf die Firma TnT-Eventservice als Vermieter wird für
alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschäden durch
technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust ist
polizeiliche Meldung zu machen.

8.
Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes. Die
Vermietung gilt mit der Reservierung der Anlage als erteilt. Der Kunde ist
verpflichtet den Vermieter für den Fall, dass er die Mietgegenstände nicht
zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten
beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann
für den Fall, dass der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von
diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen
Schadensersatz in Höhe von 20% des Mietzinses verlangen. Der
Schadensersatzanspruch der Firma TnT-Eventservice erhöht sich bei Rücktritt
von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit
um 10% auf 30% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit
erhöht sich der Mietzins von 30% auf 40% des Mietzinses. Für den Fall, dass
der Kunde erst am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor Beginn der
vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig. Die
Vermietung auch vorhandener Geräte und Teile kann ohne Angabe von Gründen
verweigert werden.

9.
Firma TnT-Eventservice geht davon aus, das der Mieter die zum Betrieb der
gemieteten Anlagen notwendigen Gewerbe und sonstigen Berechtigungen besitzt
und auch alle notwendigen Anmeldungen der jeweiligen Veranstaltung
ordnungsgemäß durchgeführt hat. Wir lehnen jedwede Haftung oder Wertersatz
(z.B. bei Nichtbenutzung der Geräte), im Nichterfüllungsfall dieser Annahme ab.
Bei Betrieb und Einsatz von Laseranlagen (auch Kleinlaseranlagen) sind die
entsprechenden Bestimmungen zu beachten. Bei Verdacht auf
Augenschädigung Arzt konsultieren. Eine Haftung von TnT-Eventservice
für Laserschäden jedweder Art wird ausgeschlossen.

10.
TnT Eventservice verwendet Nebelanlagen und Hazer auf den Veranstaltungen.
Sollten Brandmeldeanlagen vor Ort sein, und diese nicht zu deaktivieren sein, bzw.
die Verwendung der Nebelanlagen nicht möglich machen (Gefahr von Fehlalarm),
so ist dies vor Beginn der Veranstaltung dem TnT Eventservice unaufgefordert
mitzuteilen. Die Firma TnT-Eventservice übernimmt keinerlei Haftung
für entstandene Schäden jedweder Art.
Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DIN-Norm, haben
keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle.
Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma- oder Lungenkranken
zu Beschwerden kommen. Firma TnT-Eventservice übernimmt keinerlei Haftung
für entstandene Schäden jedweder Art.

11.
Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Installation und Aufstellung aller
Geräte gemäß der örtlichen Rechtsvorschriften bzw. der Gewerbeordnung sowie
allen weiteren vorgeschriebenen Verordnungen. Für die notwendigen
Überprüfungen durch amtl. Stellen (wie z.B Statiker, Elektriker etc.)
hat der Mieter zu sorgen. Bei Schäden an Material oder Personen
übernimmt die Firma TnT-Eventservice keine Haftung.

12.
Mit der Erteilung eines Vermietauftrages erkennt der Mieter diese
Verleihbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Firma
TnT-Eventservice vollinhaltlich an. Eine nochmalige Bestätigung derselben
durch uns ist nicht notwendig. Änderungen dazu müssen schriftlich festgelegt
werden. Geschäfts- oder Mietbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit
auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, außer diese werden
von der Firma TnT-Eventservice ausdrücklich schriftlich bestätigt und
im einzelnen anerkannt. Gerichtsstand ist in jedem Falle Euskirchen,
Gerichtsstände des Mieters sind ungültig.

13.
Der Abholer oder Unterzeichner des Mietvertrages bzw. des Verleihscheines haftet
Firma der TnT-Eventservice gegenüber persönlich für die volle Bezahlung des
Mietbetrages solidarisch, unabhängig davon, ob der Mieter eine Gruppe, ein Verein,
Firma oder eine Körperschaft, oder auch sonst wie fremd etc. ist.

14.
Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim
Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht,
den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die
Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der
eine solche Messung normgerecht durchführt. TnT-Eventservice übernimmt keine
Haftung bei Gesundheitsschäden an Personen bei Missachtung der Grenzwerte.

15.
Die AGB sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts
Abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für Engagement Verträge von DJs, Moderatoren und Künstlern. Hier werden
alle Vertragsinhalte in einem gesonderten Engagementvertrag aufgeführt.

16.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher
Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum, gültig.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

17.
Der Kaufpreis, die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten
sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort zur
Zahlung in bar fällig.

18.
Alle Druckerzeugnisse bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum von
TnT Eventservice. Der Auftraggeber versichert gegenüber TnT Eventservice, das
die gelieferten Layouts und Fotos frei von Copyrights sind bzw. der Auftraggeber
die Nutzungsrechte dafür hat.

19.
Datenschutz – Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

TnT Eventservice, Thorsten Harth, Auf der Schanz 52, 53940 Hellenthal
erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der
Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des
Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten
werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über
alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung
personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Thorsten Harth, Auf der Schanz 52, 52940 Hellenthal

20.
Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen,
soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen.

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der
Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hellenthal im Januar 2019

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Genehmigung des TNT- Eventservice reproduziert oder vervielfältigt
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